Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma „Rubivision – Agentur für Onlinemarketing“, Inhaber Patrick Faaßen
§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere, der Firma „Rubivision – Agentur für Onlinemarketing“, Inhaber Patrick Faaßen (nachfolgend „Rubivision“) – auch zukünftigen – Geschäfts-beziehungen mit unseren Kunden.
- Rubivision ist ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder offentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht dagegen für Verbraucher (§ 13 BGB) tätig.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Rubivision ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Rubivision in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von Rubivision in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt.
- Vertragsangebote vom Kunden oder von Rubivision kann der jeweils andere Vertragsteil binnen zehn Kalendertagen durch Erklärung in Textform annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung in Textform, ist der jeweilige Anbieter an sein Angebot nicht mehr gebunden.
- Der Vertragsschluss, Nebenabreden, sowie Änderungen dieser AGB und die Beauftragung zusätzlicher Leistungen bedürfen der Textform. § 305b BGB bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
- Rubivision bietet die Entwicklung und Herstellung diverser Leistungen aus dem Bereich des Marketings an.
Darunter zählen u.a. die Konzeption und Konstruktion von Webseiten (Webdesign), die technische Wartung selbiger, Vermietung von Hosting-Kapazitäten über einen Drittanbieter (Mittwald), die Betreuung und Pflege von Online-Plattformen im Auftrag des Kunden (Social Media Marketing), die Produktion und Postproduktion von Videofor-maten, Fotografieleistungen, technische Einweisungen, Schulungen, sowie allgemein gestalterische Maßnahmen Digital und Print. - Vertragsgegenstand sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss muss Rubivision nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website und sonstiger Online-Auftritte
rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es
handelt sich dabei insbesondere um:a) die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
b) Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
c) Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
d) Prüfpflichten bei Linksetzung;
e) Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
f) Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
g) Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte Rubivision ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Rubivision berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und behält sich diese vor.
§ 4 Preise und Zahlung / Nichtabruf von periodischen Leistungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils aktueller Höhe.
- Im Preis inbegriffen sind nur die ausdrücklich vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als sechs Monate, ist Rubivision zu einer Preisanpassung durch Mitteilung in Textform berechtigt. Bei einer Preisanpassung um mehr als 10 % kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Rubivision kann dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen bei einer wesentlichen
Änderung der vertraglichen Pflichten von Rubivisiona) zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden,
b) aufgrund technischer Erfordernisse, soweit sie Rubivision nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) bei nicht vorhersehbaren Problemen mit Produkten Dritter (insbesondere Änderungen der technischen
Voraussetzungen in Social Media-Umgebungen/-Plattformen, Webapplikationen und Webumgebungen oder Google).Dies gilt auch bereits für denjenigen Mehraufwand, der Rubivision im Zusammenhang mit der Prüfung entsteht, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, unabhängig davon, ob der Kunde die Änderung im Anschluss haben will oder nicht. Als wesentliche Änderung ist insbesondere eine Überschreitung des im Vertrag genannten kalkulierten Zeitaufwands für das Projekt um mehr als 5 % anzusehen. Rubivision wird dem Kunden das Auftreten eines solchen Falles unverzüglich nach Bekanntwerden anzeigen.
- Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag genannt sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolgea) der Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. - Der zusätzlichen Berechnung gem. Ziff. 5./6. legt Rubivision einen Stundenverrechnungssatz von derzeit 90,00 EUR netto zugrunde.
- Die Zahlungen des Kunden sind fällig
- bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (zB. Social Media Marketing) innerhalb von sieben Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung für die abzurechnende Periode,
- bei im Vertrag vereinbarter Vorkasse innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss und Zugang einer
entsprechenden Vorkasse-Rechnung, - in Höhe eines im Vertrag genannten Anzahlungs-Prozentsatzes des vereinbarten Vertragspreises innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss und Zugang einer entsprechenden Anzahlungsrechnung,
- wegen des gesamten Restbetrages einschließlich der Vergütung für etwaigen Mehraufwand oder Zusatzleistungen innerhalb von sieben Tagen nach Projektabschluss und Zugang einer entsprechenden
Schlussrechnung.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig.
- Der Kunde muss damit rechnen, dass Rubivision Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Rubivision Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (zB. Social Media Marketing) ist der Kunde zur Zahlung des für die jeweilige Periode vereinbarten Betrages auch dann verpflichtet, wenn er die gebuchte Leistung aus nicht von
Rubivision zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig abruft.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Verbindliche Liefertermine und -fristen, die die Parteien vereinbaren, bedürfen der Textform.
- Ist für die Leistung von Rubivision die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerungen infolge vona) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Rubivision nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) von Rubivision nicht vorhersehbaren Problemen mit Produkten Dritter (insbesondere Änderungen der technischen Voraussetzungen in Social Media-Umgebungen/-Plattformen, google)
d) technischen Erfordernissen, die Rubivision bei Vertragsschluss nicht kannte oder kennen musste, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. - Soweit Rubivision ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Rubivision unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Rubivision keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
- Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
- Der Kunde wird die Leistungen von Rubivsion unverzüglich abnehmen, sobald Rubivision die Abnahmebereitschaft mitteilt.
- Die Leistungen von Rubivision gelten als abgenommen, wenn Rubivision die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hata) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach zwei Wochen (bei Verträgen über Social Media Marketing spätestens nach 48 Stunden), die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die von Rubivision erstellten Werke oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Rubivision damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Rubivision erbrachten Leistungen beruht.
§ 7 Mitwirkungspflicht / Selbstbeschränkung des Kunden
- Der Kunde wird notwendige Daten, Texte und Inhalte zur Erstellung sämtlicher Vertragsgegenstände zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen, soweit die Erstellung oder Beschaffung dieser Inhalte durch Rubivision nicht Vertragsbestandteil ist.
- Soweit Rubivision dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen und/oder Zwischenversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen und/oder Zwischenversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Rubivision keine Korrekturaufforderung erhält.
- Der Kunde ist verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit von Besprechungsprotokollen und darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstigen Erklärungen, die Rubivision dem Kunden während des laufenden Projekts übermitteltet, unverzüglich, spätestens aber binnen drei Werktagen zu bestätigen, sofern diese noch nicht unterzeichnet sind. Rubivision ist berechtigt, die Weiterbearbeitung des Projekts anderenfalls vorübergehend einzustellen. Die darüber hinausgehenden gesetzlichen Rechte behält sich Rubivision ausdrücklich vor.
- Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht
verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und
Leitungskapazitäten sorgen. - Wenn Rubivision dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die
entsprechende Serversoftware) für Rubivision kostenfrei zur Verfügung. - Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Rubivision wie zB. einer Website auftreten, wird der Kunde Rubivision unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon
unterrichten. - Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
- Während der Laufzeit eines Vertrages über Social Media Marketing wird sich der Kunde einer eigenen Betätigung in dem Rubivision zur Pflege überlassenen Account enthalten bzw. eine solche Betätigung nur nach Rücksprache mit Rubivision vornehmen. Eine Zuwiderhandlung berechtigt Rubivision nach vergeblicher Abmahnung des Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
§ 8 Nutzungsrechte
- Rubivision räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an ihren Leistungen ein.
- Das eingeräumte Nutzungsrecht ist auf die nach dem Vertragszweck vorgesehene Nutzungsart beschränkt.
- Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung nicht verändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Bezahlung der das jeweilige Projekt betreffenden Rechnungen.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
- Rubivision geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus und der Kunde garantiert, dass diese nicht mit entgegenstehenden Rechten Dritter belastet sind und der Kunde erforderliche Nutzungsrechte innehat. Der Kunde wird Rubivision den aus einer Verletzung dieser Garantie entstehenden Schaden ersetzen.
- Nutzt Rubivision fremdes Lizenzmaterial, werden diese Nutzungsrechte im vom Fremdlizenzgeber gewährten (zeitlichen und inhaltlichen) Umfang auf den Kunden weiterübertragen. Bei der Nutzung von fremdem Lizenzmaterial hat Rubivision keinen Einfluss darauf, dass das Material später möglicherweise nur zu erheblich veränderten Konditionen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht.
- Rubivision kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des
Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweiliger Höhe in Rechnung stellen. - Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit der nach dem Vertragszweck vorgesehene Nutzungsart nutzen. Wird Rubivision vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Rubivision zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Der Kunde ist verpflichtet, Rubivision über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, unverzüglich zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Rubivision dabei zu unterstützen.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
- Der Kunde räumt Rubivision das Recht ein, das Logo und Kontaktdaten von Rubivision in die Website oder sonstige von Rubivision gestaltete Online-Auftritte des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website oder sonstigen Online-Auftritten von Rubivision zu verlinken.
- Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode bzw. Metadaten angebrachten Hinweise auf den Urheber.
- Rubivision behält sich das Recht vor, das Logo sowie Entwürfe und Objekte des Kunden nach Projektabschluss als Referenz auf der eigenen Webseite www.rubivision.de abzubilden. Der Kunde räumt Rubivision die hierfür
erforderlichen Nutzungsrechte ein.
§ 10 Gewährleistung
- Mangelhafte Leistungen werden von Rubivision innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, die mit dem Datum der Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Rubivision ausgebessert oder ausgetauscht. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Rubivision behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (zB. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 3 Ziff. 4.) beachten.
- Als Mängel gelten bereits im Zeitpunkt der Abnahme vorhandene Abweichungen der erstellten Elemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
- Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.
- Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde Rubivision unverzüglich, aber spätestens innerhalb von einer Woche nach Abnahme, in Textform mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (zB. durch Fehlerprotokolle, Screenshots).
§ 11 Haftung
- Für Rechtsmängel und Garantien haftet Rubivision unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Rubivision. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rubivision.
- Für leichte Fahrlässigkeit haften Rubivision und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie zB. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 12 Datensicherung / Archivierung
- Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuherstellung- oder -installation des Vertragsgegenstandes (zB. Webdesign), aber auch die Veränderung des bereits installierten Vertragstragsgegenstandes das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung des Vertragsgegenstandes durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
- Rubivision ist verpflichtet, für den Kunden erstellte Leistungen für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsbeendigung zu archivieren und dem Kunden im Bedarfsfall erneut auf einem geeigneten Medium bereitzustellen.
Rubivision ist berechtigt, für die erneute Bereitstellung eine angemessene Aufwandsentschädigung vom Kunden zu fordern.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
- Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert Rubivision die notwendigen persönlichen Daten des Kunden.
- Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
- Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Den Vertragsgegenstand betreffende Informationen wie Dokumentationen Webdesign-Code etc. sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
- Rubivision weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 14 Vertragsbeendigung / Kündigung
- Projektverträge (zB. Websiteerstellung) enden mit Abschluss des Projekts / Abnahme des fertigen Gewerks.
- Laufzeitverträge (zB. Wartung und Pflege, Hosting) haben – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Textform – eine Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer Vertragspartei durch Erklärung in Textform gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei gekündigt werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Mitteilungen
- Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
- Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
- Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Die Vertragsparteien sind mit einer Kommunikation im Wege unverschlüsselter E-Mail im Rahmen der Vertragsanbahnung
und -abwicklung einverstanden. - Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
§ 16 Rechtswahl
Für die Vertragsbeziehung zwischen Rubivision und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Rubivision – Stand 07/2024
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